Es ist kein Geheimnis, dass die Umweltproblematik in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus gerückt ist. Auf internationalen Konferenzen, in der Politik und auch in der Wirtschaft wird über die Auswirkungen des menschlichen Handelns auf unsere Umwelt diskutiert. Auch in Deutschland wird immer mehr Wert auf den Umweltschutz gelegt und es wurden einige Maßnahmen ergriffen. Eine dieser Maßnahmen ist die Umsetzung der BEHG-Pflichten. Doch was genau bedeutet das und haben Sie bereits Ihre Pflichten erfüllt? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema BEHG-Pflichten und wie Sie diese erfüllen können.

 

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1. Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist eine Ergänzung zum europäischen Emissionshandel (EU-ETS), das in Deutschland am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Es beinhaltet die Einführung eines nationalen Emissionshandels, mit dem ein CO2-Preis für Emissionen aus den Sektoren Wärme und Verkehr festgelegt wird. Seine Rechtsgrundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das den Handel mit Zertifikaten für CO2-Emissionen aus Brennstoffen sowie verschiedene Berichtspflichten regelt. Mit der Einhaltung dieser Pflichten sollen die nationalen Klimaschutzziele und bis 2050 Treibhausgasneutralität erreicht werden.

Besonders von dem BEHG betroffen sind Stadtwerke, Energieversorger und Industrieunternehmen, die als sogenannte Inverkehrbringer Heizöl, Erdgas und Treibstoff beziehen sowie ab 2023 auch Kohle (Details siehe unten).

Um den gesetzlichen Pflichten aus dem BEHG nachzukommen und die damit einhergehenden kommerziellen und organisatorischen Belastungen zu bewältigen, können Stadtwerke, Energieversorger und Industrieunternehmen auf ein praxisorientiertes modulares Beratungsangebot von der DeESA GmbH zurückgreifen. Das Dienstleistungspaket, das wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern (Energielieferanten) entwickelt haben, ermöglicht es, sämtliche Vorgaben aus dem BEHG zu erfüllen.

Das Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem eine Analyse des Brennstoffeinsatzes, damit das Unternehmen abschätzen kann, wie viele CO2-Zertifikate es benötigt. Weitere Unterstützung wird bei der Erstellung von Überwachungsplan und Emissionsbericht sowie bei der Kommunikation mit der DEHSt. und der Verifizierungsstelle geleistet. Darüber hinaus bieten wir Hilfe bei der Einrichtung, Verwaltung und Bewirtschaftung des nEHS Registerkontos, das für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus dem BEHG unerlässlich ist.

Insgesamt sollten Unternehmen, die von dem BEHG betroffen sind, sich rechtzeitig vorbereiten, um den gesetzlichen Pflichten nachkommen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten bewältigen zu können. Die DeESA GmbH bietet hierfür kompetente Unterstützung an, um sämtliche Vorgaben aus dem BEHG flexibel und effektiv zu erfüllen.

2. Welche Unternehmen sind vom BEHG betroffen?

Das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) betrifft hauptsächlich Stadtwerke, Energieversorger und Industrieunternehmen, die Heizöl, Erdgas, Treibstoffe und seit 2023 auch Kohle beziehen und an Endkunden vertreiben. Auch Unternehmen, die bestimmte Wärmeerzeugungsanlagen oder Erdgastankstellen betreiben, müssen die Vorgaben des BEHG erfüllen. Mit dem BEHG werden diese Unternehmen vor Aufgaben gestellt, die mit umfangreichem Aufwand sowie kommerziellen und organisatorischen Belastungen und Pflichten einhergehen.

Sie müssen bspw. die Emissionen, die durch den Verbrauch der Brennstoffe entstehen, mit dem Kauf von Emissionszertifikaten im neu etablierten nationalen Zertifikatehandel kompensieren. Im nächsten Abschnitt gehen wir näher darauf ein.

3. Was sind die Aufgaben und Pflichten aus dem BEHG?

Um am nationalen Emissionshandel teilzunehmen, müssen Unternehmen ab 2023 in fünf Schritten vorgehen.

  1. Zunächst müssen sie den Leitfaden zum Emissionshandel herunterladen und …
  2. … eine elektronische Signaturkarte mit zugehörigem Lesegerät (QES) bestellen.
  3. Anschließend wird ein Compliance-Konto im nationalen Emissionshandelsregister nEHS eröffnet und nEHS-Zertifikate erworben.
  4. Ein Überwachungsplan muss eingereicht werden, bevor …
  5. … ab 2024 ein jährlicher Emissionsbericht erstellt wird.

Bei Fragen stehen die Energieexperten der DeESA GmbH gerne zur Verfügung.

4. Welche Fristen und Termine müssen eingehalten werden, um BEHG-Pflichten zu erfüllen?

Um BEHG-Pflichten zu erfüllen, müssen bestimmte Fristen und Termine eingehalten werden. Die wichtigsten davon sind der 31. Juli, der September (21.09 & 30.09) sowie der Dezember eines jeden Jahres. Bis zum 31. Juli müssen Sie die Emissionen aus dem vergangenen Jahr berechnet und die benötigten Zertifikate erworben haben. Weiterhin müssen Sie den Emissionsbericht des Vorjahres bei der DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) eingereicht haben, die Eintragung der Brennstoffemissionen 2022 im Compliance-Konto durchgeführt haben und die Kontoangaben im nEHS-Register bestätigen. Es ist wichtig, diese Termine einzuhalten, um Bußgelder zu vermeiden und die Einhaltung der BEHG-Pflichten sicherzustellen.

Im September haben Sie bis zum 21.09. eine Nachkaufoption für nEHS-Zertifikate für das Vorjahr. Der 30.09 ist der Stichtag für den Erwerb von nEHS-Zertifikaten mit den Jahreskennungen 2022 oder 2023 zur Compliance-Erfüllung für 2022 und die Abgabe von Zertifikaten (nEZ) im nEHS-Register vom Compliance-Konto in Höhe des Emissionsberichts.

Den 07.12.23 sollten sich für den Erwerb von nEHS-Zertifikaten mit der Jahreskennung 2023 von der Verkaufsplattform (EEX) für die erwarteten Emissionen 2023 vormerken.

Es können jedoch auch weitere Fristen und Termine relevant sein, je nach Art und Umfang der BEHG-Pflichten. Zum Beispiel muss ab dem Berichtsjahr 2024 ein Überwachungsplan vorgelegt werden, der dann die Basis für den jährlichen Emissionsbericht bildet. Hier ist es wichtig, frühzeitig mit der Erstellung des Überwachungsplans zu beginnen, um den Termin einzuhalten und Verzögerungen zu vermeiden.

Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig über die relevanten Fristen und Termine zu informieren, um eine planmäßige Erfüllung der BEHG-Pflichten sicherzustellen. Auch sollte man sich rechtzeitig um die benötigten Unterlagen und Berechnungen kümmern, um etwaige Engpässe zu vermeiden.

Zudem ist es ratsam, sich regelmäßig über Änderungen der Fristen und Termine zu informieren, die im Rahmen von Gesetzesänderungen oder sonstigen Entwicklungen auftreten können. Hierzu bieten sich Informationsveranstaltungen oder der Beitritt zu Netzwerken und Interessenverbänden an, die sich mit der Thematik beschäftigen.

Schließlich ist es wichtig, bei Unsicherheiten oder Fragen rechtzeitig unseren Kundenservice in Anspruch zu nehmen, um Irrtümer oder Verzögerungen zu vermeiden. Der Kundenservice kann unterstützen und wertvolle Hinweise geben, um BEHG-Pflichten fristgerecht und rechtskonform zu erfüllen.